25.03.1924

Auszug aus der vom Oberbürgermeister erlassenen Dienstanweisung ( erste Alarm- und Ausrückordnung):

“Nach Eingang der Feuermeldung hat ein sofortiges Ausrücken  der Kraftfahrspritze mit der Berufsfeuerwehr und den etwa noch anwesenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr zu erfolgen. Der Mannschaftswagen rückt erst aus, sobald genügend Mannschaft der freiw. Feuerwehr versammelt ist.