Service2024-11-05T23:54:28+01:00

Service

In unsere Servicebereich findest Du viele Informationen rund um die Themen Brandschutz, Prävention und richtiges Verhalten bei Notfällen. Klick dich einfach durch! Sollte ein Thema fehlen oder Du noch Nachfragen haben, nutze einfach unser Kontaktformular.

Wichtige Kontaktdaten2022-03-18T20:05:52+01:00

Feuerwehr / Notarzt:              112

Polizei:                                 110

Arztrufzentrale:                     0180 / 50 44 100

Giftnotruf:                             0228 / 1 92 40

Ordnungsamt Bottrop
(Kommunaler Ordnungsdienst):           02041/70-3971

 

Krankenhäuser in Bottrop

Marienhospital Bottrop
Josef-Albers-Str. 70
46236 Bottrop

Tel.: 02041 / 1060

 

Knappschaftskrankenhaus Bottrop
Osterfelder Straße 157
46242 Bottrop

Tel.: 02041 / 15-0

 

Amt für Feuer-, Zivilschutz und Rettungsdienst (37)

Feuerwache Bottrop
Hans-Sachs-Str. 78-80
46236 Bottrop

Tel.: 02041 / 7803-0

Mail: feuerwehr@bottrop.de

Weg frei für die Feuerwehr2022-03-18T20:06:16+01:00

Rettungsgasse

Stau auf der Autobahn. Alle Autofahrer hassen ihn. Allerdings gibt es jemanden, der ihn noch weniger leiden kann. Wir! Für Rettungskräfte ist ein Autostau immer ein Spießroutenlauf. An eine schnelle Anfahrt zur Unfallstelle ist meistens nicht zu denken.

Sobald sie in einen Stau fahren, denken sie daran, die Rettungsgasse zu bilden. Wie, das sehen sie auf den nachfolgenden Grafiken.

Platz machen

Gerade im innerstädtischen Straßenverkehr kommt wohl keiner auf die Idee, an einer Roten Ampel jedes Mal eine Rettungsgasse zu bilden. Dies ist auch gar nicht nötig. Wichtig ist, etwas Abstand zum vorderen Fahrzeug einzuhalten, um bei von hinten anrückenden Fahrzeugen der Feuerwehr noch genug Platz zum Rangieren zu haben.

Darf ich über Rot fahren?

Sie müssen der Feuerwehr Platz machen, wenn diese mit Blaulicht und Martinshorn auf sich aufmerksam macht. Dazu kann es auch erforderlich sein, dass andere Verkehrsteilnehmer bei Rot in eine Kreuzung hineinfahren. Dies ist sogar sehr hilfreich, da das Vorziehen um wenige Meter Platz für die dahinter stehenden Fahrzeuge macht, die dann besser zum Fahrbahnrand ausweichen können.

Zieren sie sich also nicht! Sie sollten nur nicht auf die Idee kommen, die gesamte Kreuzung zu überqueren. 1-2 Meter reichen meistens aus. Achten Sie dabei auf Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer.

Richtig Parken

Wer kennt es nicht? Man kommt abends von der Arbeit nach Hause und weit und breit ist kein richtiger Parkplatz vor der eigenen Haustür zu finden. Dann quetscht man sich, weil es doch passt, einfach hinter oder vor einem regulären Parkplatz. Dass man dadurch im schlimmsten Fall Menschenleben gefährdet, ahnt man gar nicht.

In vielen engen Straßen, ist das Parken nur in gekennzeichneten, auf der Straße aufgemalten Parkboxen erlaubt. Gleiches finden wir auch oft in verkehrsberuhigten Bereichen (Spielstraßen). Augenscheinlich ist davor und dahinter noch locker Platz für einen weiteren PKW und vorbei kann man immer noch fahren.

Richtig!

Aber nur zum Teil. Rettungswagen und Fahrzeuge der Feuerwehr sind breiter und länger, als ein herkömmlicher PKW. Parkt man rechtswidrig, verhindert man eventuell das schnelle Durchfahren der Fahrzeuge und bremst die Hilfskräfte aus.

Parkt bitte nur in den gekennzeichneten Flächen! Die Leute haben sich was dabei gedacht. Meistens.

Richtiges Parken kann Menschenleben retten!

 

Hausnummern kennzeichnen

Zimmerbrand in der Hauptstraße 13“ so könnte eine Meldung eines Notrufes lauten. Innerhalb weniger Minuten sind die Einsatzkräfte auch auf der Hauptstraße angekommen, nur leider lässt sich das Haus mit der Nr. 13 nicht finden. Es fehlt die Nummer am Haus oder ist vom Grünwuchs verdeckt.

In der Nacht erschwert die Dunkelheit die Suche zusätzlich.

Eigentümer müssen daher darauf achten, Hausnummer gut sichtbar und in der entsprechenden Größe am Haus anzubringen.

Die Stadt Bottrop macht dazu in einer Verordnung rechtsverbindliche Vorgaben:

§ 13 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bottrop vom 12.09.2006 zuletzt geändert durch Verordnung vom 04.07.2013

Hausnummerierung

(1) Jeder Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigte eines bebauten Grundstücks ist verpflichtet, am Hauptgebäude die ihm zugeteilte Hausnummer anzubringen. Bei Neubauten hat dieses binnen 14 Tagen nach Bezug des Gebäudes zu geschehen. Bei Umnummerierung gilt die Frist des Satzes 2 auch für das Anbringen der neu zugeteilten Hausnummer.

(2) Die Hausnummer ist einwandfrei lesbar neben bzw. über dem Gebäudeeingang oder in der Höhe von etwa 2,50 m an der zur Straßenseite gelegenen Gebäudewand anzubrin-gen, wenn der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite liegt. Sollte die Hausnummer an der Gebäudewand von der Straße aus nicht deutlich erkennbar sein, ist sie unmittelbar am Eingang zum Grundstück anzubringen.

(3) Die Hausnummer muss aus wetterfestem Material bestehen, die Ziffern und Buchstaben müssen sich in der Farbe deutlich vom Untergrund abheben und mindestens 12 cm hoch sein.

Verhalten bei Bränden2022-03-18T20:06:57+01:00

–       Schließen Sie Fenster und Türen, sofern möglich.

–       Nehmen Sie einen Wohnungsschlüssel mit.

–       Sollten Sie die Wohnung nicht mehr verlassen können (Siehe Comic [B]), suchen Sie ein Fenster auf und machen sie sich dort bemerkbar.

–       Auf keinen Fall aus einer sicheren Wohnung in das verrauchten Treppenhaus laufen!

–       In verrauchten Räumen auf dem Boden kriechend fortbewegen.

–       Laufen Sie nicht wieder in die Brandwohnung hinein!

–       Wählen sie den Notruf 112 (siehe dazu: Notruf richtig absetzen)

 

Rettungskarten2022-03-18T20:06:36+01:00

Zigtausend Auto-Modelle fahren tagtäglich durch das Stadtgebiet. Unfälle lassen sich dabei leider nicht vermeiden. Im Zuge des technischen Fortschrittes haben sich auch die fahrbaren Untersätze kontinuierlich weiterentwickelt. Das Auto hat sich zu einem Hightech-Produkt entwickelt, das voller Elektronik und Sicherheitstechnik steckt.

Dazu gehören beispielsweise auch verstärkte Türbereiche (Seitenaufprallschutz) und zahlreiche Airbags. Während diese Einrichtungen bei einem Unfall selbst wertvolle Dienste zum Schutz der Insassen leisten, können sie die anschließende Rettung eingeklemmter Personen auch erheblich erschweren.

Um es den Einsatzkräften leichter zu machen, hat der ADAC eine Linkliste zusammengestellt und für viele Marken die so genannte Rettungskarte (manchmal auch Sicherheitsdatenblätter) verlinkt. Diese Karten/Blätter beinhalten Anweisungen für Rettungskräfte zum jeweiligen Fahrzeug und tragen im großen Maße zu einer schnellen Rettung bei.

Die Links zu den einzelnen Marken findet man unter: http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/sicher-unterwegs/rettungskarte/

Wir empfehlen, solche Datenblätter im Fahrzeug mitzuführen. Der Download ist kostenlos. Wir hoffen zwar, das der Fall nie eintritt, aber sollten wir Sie doch mal aus einem Fahrzeug befreien müssen, erleichtern solche Informationen die Rettung und erhöhen die Überlebenswahrscheinlichkeit.

Mögliche Orte für die Aufbewahrung im Fahrzeug ist die Sonnenblende oder das Handschuhfach.

Rauchmelder2022-03-18T20:07:25+01:00

Rauchender retten Leben. Das ist keine Binsenweisheit, das ist eine Tatsache. Jährlich kommen in Deutschland rund 400 Menschen durch Brände ums Leben. Die wenigsten fallen dabei den Flammen selbst zum Opfer, sondern sterben an einer Brandrauchvergiftung.

Warum der Brandrauch gefährlich ist

Bei einem Brand entstehen Gase, die man nicht unbedingt riechen kann.

Rauch kann man nicht hören.

Er ist hochgradig giftig und kann schon nach ein paar Atemzüge zur Bewusstlosigkeit führen. Wenig später setzt schon der Atemstillstand ein.

 

Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen

Seit dem 01.04.2013 müssen in Wohnungen, die neu errichtet oder genehmigt werden, Rauchmelder eingebaut werden.

Für bereits bestehende Wohnungen gibt es eine Nachrüstfrist bis zum 31.12.2016.

AB 01.01.2017 SIND RAUCHMELDER IN ALLEN WOHNUNGEN IN NRW PFLICHT!

Wo müssen die Rauchmelder angebracht werden?

     in Schlaf- und Kinderzimmer / Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen.

– Wer muss die Rauchmelder anbringen lassen?

     Für den Einbau ist der Eigentümer der Wohnung verantwortlich.

– Wer muss die Rauchmelder warten?

     für die Betriebsbereitschaft ist der unmittelbare Nutzer der Wohnung verantwortlich (i.d.R. der Mieter).

 

Welche Räume?

Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestschutz beinhaltet alle Schlafräume – also auch die Kinderzimmer – sowie die Fluchtwege von diesen Räumen ins Freie (bzw. Treppenhaus).

Wir empfehlen aber den Einbau von Rauchmeldern in allen Räumen, mit Ausnahme der Bäder und der Küche. Bei diesen Räumen ist die Fehlalarmanfälligkeit zu hoch. Insbesondere in Räumen mit hoher technischer Ausstattung (z.B. Wohn- und Arbeitszimmer) sind Rauchmelder dringend empfohlen, da die häufigste Brandursache in Wohnungen technische Defekte und Kabelbrände sind.

        
 

 

Modellwahl und Einbau

Wir empfehlen beim Kauf eines Rauchmelders nicht zuerst auf den Preis zu gucken! Ihre Sicherheit sollte ihnen schon etwas mehr wert sein. Es empfiehlt sich, beim Kauf auf das VDS- bzw. Kriwan-Symbol zu achten. Das Merkmal „Q“ steht dabei zusätzlich für Qualitätsmelder. Diese Melder haben eine festeingebaute Batterie. Das ganze Gerät ist auf eine Nutzungsdauer von 10 Jahren angelegt. So lange halten alle Komponenten (inkl. Batterie). Danach muss das Gerät gewechselt werden.

Langfristig gesehen ist die Investition in einen Qualitätsmelder sogar die günstigere Variante, da weder das Gerät, noch die Batterie häufiger gewechselt werden müssen, was bei günstigeren Geräten schnell und häufig der Fall sein kann.

Achten Sie also beim Kauf eines Rauchmelders auf die Symbole VDS und Q!

 

Mehr Infos unter

www.rauchmelder-lebensretter.de

Die Infografiken wurden seitens  der c/o eobiont GmbH zur Nutzung auf dieser Seite freigegeben und unterliegen dem Urheberrecht.

Notruf richtig absetzen2022-03-18T20:05:40+01:00

Es gibt Situationen, in denen ist es unumgänglich, den Notruf zu wählen. Wir wollen Euch hier in knappen Worten und übersichtlichen Anweisungen zeigen, wie man einen Notruf richtig absetzt. Dabei unterscheiden wir zwischen Notruf bei Bränden und Notruf bei Unfällen.

In beiden Fällen ist die 112 die richtige Telefonnummer!

Bei Unfällen

Wo ist es geschehen?

Was ist geschehen?

Wie viele Verletzte?

Welche Verletzungen?

Warten auf Rückfragen!

Bei Bränden

Wo brennt es?

Was brennt?

Wie viel brennt?

Welche Gefahren?

Warten auf Rückfragen!

LZelf – Notrufkarte

Im Downloadbereich könnt ihr Euch schon bald die Druckvorlage für die LZ|elf-Notrufkarte runterladen. Diese ist im Visitenkarten-Format und passt in jedes Portmonee.

Oder sprecht uns einfach auf öffentlichen Veranstaltungen an. Wir haben immer welche dabei. Kostenlos versteht sich.

Du möchtest noch mehr über die Feuerwehr  wissen?
Warum wirst Du dann kein Teil von uns?

  • Du arbeitest gerne im Team?

  • Du magst Herausforderungen?

  • Du scheust keine körperlichen Anstrengungen?

  • Du bist interessiert an Technik?

  • Du möchtest anderen Menschen helfen?

Wenn Du alle Fragen mit Ja beantworten kannst, solltest Du Dir ernsthaft überlegen, mal bei uns reinzuschauen. Denn all das was da in der Checkliste steht, können wir Dir bieten.

Warum noch länger zögern? Schreib uns jetzt sofort!


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