06.10.1891

Die freiwillige Feuerwehr gibt sich ihre Satzung. Es heißt dort in der Einleitung:

„Zweck der Feuerwehr ist die Aneignung der notwendigen Fertigkeiten in Handhabung, Bedienung und Anwendung der Löschgerätschaften, um nicht allein ausbrechenden Brandunglücke wirksam entgegenzutreten, sondern auch den dadurch betroffenen Mitbürgern nach Möglichkeit Schutz an Leben und Eigentum gewähren zu können.“