Einführung des Allgemeinen Landrechts am 1. Januar 1815: Es verpflichtet alle Bürger bei Bränden Abwehr zu leisten.
(genaues Datum nicht bekannt)
Einführung des Allgemeinen Landrechts am 1. Januar 1815: Es verpflichtet alle Bürger bei Bränden Abwehr zu leisten.
(genaues Datum nicht bekannt)