Heute haben fünf junge Mitglieder unseres Löschzuges erfolgreich die Prüfung des Lehrgangs „Technische Hilfeleistung“ abgeschlossen. Herzlichen Glückwunsch!
Wer ein aktives Mitglied des Einsatzdienstes einer Freiwilligen Feuerwehr werden möchte, muss wohl oder übel den Grundlehrgang erfolgreich bestehen. In der sog. Truppmann-Ausbildung lernt man Aufgaben als ausführende Einsatzkraft in einem nichtselbständigen Trupp (An- griffstrupp, Wassertrupp, Schlauchtrupp) unter Aufsicht eines Truppführers oder in Einzelfunktion (Melder) innerhalb einer taktischen Einheit im Einsatz, bei innen- dienstlichen Aufgaben und bei Brandsicherheitswachen wahrzunehmen. Ohne diese Ausbildung dürfen Mitglieder der Einsatzabteilung nur außerhalb des Gefahrenbereiches eingesetzt werden.
Alle Ausbildungsinhalte hier aufzuführen, würde hier den Rahmen sprengen, weshalb die nachfolgende Aufzählung nicht abschließend ist:
- Erste Hilfe
- Rechte und Pflichten in der Feuerwehrangehörigen
- Fahrzeug- und Gerätekunde
- Gefahren an der Einsatzstelle
- Brand- und Löschlehre
- Grundtätigkeiten Retten, Selbstretten und Sichern
- Grundtätigkeiten Löscheinsatz
- Grundtätigkeiten Technische Hilfeleistung
Alle Lernziele könnt ihr euch auf der Homepage des Institutes der Feuerwehr NRW (IdF NRW) unter “Ehrenamtlich” anschauen (hier klicken).