1805 Der Herzog von Arenberg erlässt eine “Instruktion an alle Amtsführer” mit Anweisungen zur Verhütung von Feuergefahren.
1815 Einführung des Allgemeinen Landrechts am 1. Januar 1815: Es verpflichtet alle Bürger bei Bränden Abwehr zu leisten.
um 1820 Für 220 Reichsthaler, für die damalige Zeit viel Geld, wird eine Feuerspritze für die Gemeinde Bottrop beschafft.
1824 Im Kirchspiel Bottrop wurde neben der Cyriakuskirche ein Spritzenhaus für 60 Taler gebaut, in dem die inzwischen beschaffte Spritze und 24 Leder-eimer bereitgehalten wurden.
1826 Fast der ganze obere Teil des Dorfes Bottrop wird bei einer Feuersbrunst niedergebrannt. (Quelle Festschrift 33. Gründungsfest der Freiwilligen Feuerwehr Bottrop von 1924)
1834 Der Herzog von Arenberg schenkt der Gemeinde Bottrop 150 Reichstaler. Es wurde beschlossen dieses Geld im Oberdorf einen großen mit einer tüchtigen Pumpe versehenen, bei Brandfällen ausreichenden Brunnen anzulegen.
1842 Die Dorfpumpe wird mit einem preußischen eisernen Adler versehen. Später bricht dieser Adler ab und die Pumpe wird mit einer Holzwandung umkleidet.
1846 Statt der ledernden Eimer werden 20  Eisenblecheimer mit dauerhaftem Ölanstrich von der Gemeinde Bottrop beschafft.
1862 Die jetzige Cyriakuskirche wird erbaut. Die alte Kreuzkirche von 1788 wird abgerissen. Aufgrund des Neubaus wird auch das sich in unmittelbarer Nähe befindliche Spritzenhäuschen abgerissen. Die Frage eines Neubaus hat sich nach einer Zwischenlösung (Unterkunft auf dem Trappenkamp – jetzt Berliner Platz) lange Jahre hingestreckt.
1880 Kauf eines Grundstücks für das Gefangenen- und Spritzenhauses
1882 Errichtung des Gefangenen- und Spritzenhauses
30. Mai 1884 Ein Ministerialerlaß vom 30. Mai 1884 fordert den Erlass einer Löschordnung und die Einführung von freiwilligen Feuerwehren.

Amtmann Ohm beginnt mit der Fertigung einer Feuerlöschordnung für Bottrop und Osterfeld unter Berücksichtigung von freiwilligen Feuerwehren.

10. Dezember 1886 Amtmann Ohm ruft für die Bürgerschaft der Gemeinde Bottrop zu einer Sitzung im Saale des Wirts Johann Jansen zusammen, um eine Aussprache zur Gründung einer freiwilligen Feuerwehr herbeizuführen. Trotz aller Beurkundungen kommt es jedoch nicht zu einer Gründung einer freiwilligen Feuerwehr in Bottrop.
14. Oktober 1888 Die schon lange begonnene Feuerlöschordnung für die Gemeinde Bottrop wird herausgegeben. Zeitgleich wird mangels einer freiwilligen Feuerwehr in der Gemeinde Bottrop eine Pflichtfeuerwehr eingerichtet. Damit werden alle tauglichen männlichen Gemeindemitglieder zum Löschdienst verpflichtet. Nach nur einen Monat lassen sich jedoch viele Bürger von der Löschdienstpflicht auf Antrag befreien.
21. September 1889 Die neugegründete Pflichtfeuerwehr hält ihre erste Übung auf dem Pferdemarkt ab, wobei schon eine große Anzahl Dienstpflichtiger fehlten. In den nächsten Monaten ließ das Interesse weiter nach.
12. August 1891 Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung einer weiteren Feuerspritze für die Boyer Bauernschaft. Diese wird auf dem Hause Welheim untergebracht.